Energiemessungen

Grundlage für alle energiewirtschaftlichen Überlegungen ist die Kenntnis der korrekten Verbrauchskennwerte eines zu betrachtenden Objektes. In der Regel ist die alleinige Auswertung der Verbrauchsabrechnungen der Energielieferanten nicht ausreichend. Häufige ist für die Beurteilung der Anlagentechnik eine Messung der sekundärseitigen Stränge und Verbraucher erforderlich.

Zur Erstellung eines Messkonzeptes sind u. a. folgende Punkte festzulegen:

  • Was gemessen werden soll (z.B. Leistung, Volumenstrom, Temperaturen, Druck),
  • die zu erfassende Messstelle,
  • Dauer, Häufigkeit und Zeitpunkt der Messdatenerfassung,
  • Einbauort, Art und Genauigkeit der einzusetzenden Messsensoren.